Anmerkung : Dieser Beitrag erschien zunÀchst auf verfassungsblog.de.
HĂ€tte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch der mysteriösen Lungenerkrankung im chinesischen Wuhan schon im Dezember 2019 zum öffentlichen.  Gesundheitsnotstand von internationaler Dimension erklĂ€rt, wĂ€re es womöglich nicht zu spĂ€t gewesen, die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen, die mittlerweile zum globalen Notfall ungekannten AusmaĂes herangewachsen ist. Doch angesichts des begrenzten Mandats und eingeschrĂ€nkter politischer AutoritĂ€t der WHO war dieses Szenario weit von der RealitĂ€t entfernt. TatsĂ€chlich haben Beschwichtigung und Applaus in Richtung China die Situation womöglich sogar verschĂ€rft. Die Corona-Krise hat die LĂŒcken in der Governance globaler Infektionskrankheiten schonungslos offengelegt.
Das Repertoire der WHO an NotstandsmaĂnahmen ist relativ eingeschrĂ€nkt. Wie die meisten anderen internationalen Organisationen fehlen ihr DurchsetzungskapazitĂ€ten, wodurch ihre AutoritĂ€t weitgehend von Anerkennung und freiwilliger Regelbefolgung durch die Mitgliedsstaaten abhĂ€ngt. Zweifellos leistet die WHO im Rahmen der COVID-19-Pandemie wichtige Arbeit â die FĂŒhrungsrolle, die sie in vergangenen Krisen oft innehatte, vermeidet sie momentan hingegen. Sollte die Organisation zur BewĂ€ltigung kĂŒnftiger Krisen mit mehr operativer Macht ausgestattet werden?
Lesen Sie mehr ĂŒber das gegenwĂ€rtige Dilemma der internationalen Gesundheitspolitik im englischsprachigen Beitrag hier.